Gymnasiale Maturität auf dem zweiten Bildungsweg.

  • Di., 10.09.24Öffentliche Infoveranstaltung in Frauenfeld
  • Di., 17.09.24Öffentliche Infoveranstaltung in Schaffhausen

Schulbetrieb

Erlangen Sie berufsbegleitend mit einer Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht die schweizerisch anerkannte gymnasiale Matura und damit den Zugang zu den universitären Hochschulen.

Die TSME ist dazu berechtigt, die Maturaprüfungen hausintern durchzuführen.

Der Einstieg in die 7 Semester dauernde Maturitätsausbildung steht allen Personen offen die über einen Sekundarschulabschluss (erweitertes Niveau) verfügen und den Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit erbringen können. Berufsausbildungen, Praktika, ausgewiesene Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung etc. werden ebenfalls angerechnet. 

Das erste Semester beginnt jeweils nach den Sportferien im Februar.

Personen mit ausgewiesener Vorbildung (z. B. Abschluss einer Berufsmaturitäts- oder Fachmittelschule) können  auch in höhere Semester eintreten.

Der Präsenzunterricht findet in den Räumlichkeiten der Kantonsschule Frauenfeld statt.

Die Unterrichtsunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Für den Unterricht wird ein tragbares elektronisches Gerät mit Stift (Laptop, Convertible Notebook, Tablet) benötigt. 

Unterrichtszeiten

  • Mittwoch, 17.30 – 21.50 Uhr
  • Samstag,  07.35 – 16.45 Uhr

Stundenplan als PDF FerienplanTermine als PDF

(Siehe auch im Bereich Downloads.)


Abonnierbare Kalender
Termine Maturitätsausbildung Ferienkalender

Maturitätsprofile

Durch die Wahl eines Profils wird der Ausbildungsgang bestimmt. Jedes Profil beinhaltet von allen Studierenden zu besuchende Grundlagenfächer, ein profilbestimmendes Schwerpunktfach sowie ein Ergänzungsfach. Doppelwahlen sind nicht möglich (wer z. B. Biologie und Chemie im Schwerpunktfach wählt, kann weder Biologie noch Chemie im Ergänzungsfach wählen).

Alle Profile führen zu einer schweizerisch anerkannten Maturität mit der Möglichkeit zu einem prüfungsfreien Übertritt an alle schweizerischen Universitäten und Hochschulen.

Grundlagenfächer

 werden von allen Studierenden besucht.

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Geschichte
  • Geografie
  • Bildnerisches Gestalten
  • Informatik
  • Wirtschaft und Recht

Schwerpunktfächer

Jede Studierende / jeder Studierende wählt und besucht ein Schwerpunktfach.

  • Latein
  • Italienisch
  • Physik und Anwendungen der Mathematik
  • Biologie und Chemie
  • Wirtschaft und Recht

Ergänzungsfächer

Jede Studierende / jeder Studierende wählt und besucht ein Ergänzungsfach.

  • Physik
  • Anwendungen der Mathematik
  • Geschichte
  • Chemie
  • Biologie
  • Geografie

Termine

Anmeldung

  • Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es uns zusammen mit allen erforderlichen Beilagen entweder per Mail oder auf dem Postweg. Die Anmeldetermine sind der 1. November für den Eintritt ins Frühlingssemester und der 1. Mai für den Eintritt ins Herbstsemester.
  • Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten und geprüft haben, stellen wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu mit der Aufforderung, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um den Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren.
  • Über die definitive Aufnahme wird in einem Aufnahmegespräch mit dem Rektor entschieden. Anschliessend erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung sowie weitere Informationen.

Weitere Informationen zur Maturitätsabteilung finden Sie im Bereich "Downloads"

Kosten

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 200.00. Das Schulgeld pro Semester beläuft sich auf CHF 500.00 für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Trägerschaftsgebiet und auf CHF 3000.00 für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Trägerschaftsgebietes. Die Kosten für das Lehrmaterial betragen ca. CHF 1800.00 (für die gesamte Ausbildung).

Zahlungstermine

Die Zahlungstermine für das Schulgeld sind 1. Dezember für das Frühlings- und 1. Juni für das Herbstsemester.

Konto

Bank: PostFinance AG
IBAN: CH86 0900 0000 8500 7846 8
BIC: POFICHBEXXX
IID: 9000

Schulgeldrückerstattung

Bei Rückzug der Anmeldung oder bei Abmeldung vom weiteren Schulbesuch vor Semesterbeginn wird bereits bezahltes Schulgeld für das anschliessende Semester unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr rückvergütet, wenn eine dementsprechende schriftliche Meldung vor Ablauf des vorangehenden Semesters vorliegt. Nicht beförderte Studierende, die austreten, erhalten das bereits für das anschliessende Semester bezahlte Schulgeld vollumfänglich zurück. In allen andern Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • Anmeldegebühr200.00 CHF
  • Schulgeld pro Semester (TG und SH)500.00 CHF
  • Lehrmittelkosten für die gesamte Schulzeitca. 1800.00 CHF
  • Kosten für ein eigenes Device (BYOD)je nach Gerät

Häufige Fragen

Wurde Ihre Frage noch nicht beantwortet?

info@tsme.ch

Mein Wohnsitz ist ausserhalb der Kantone Schaffhausen und Thurgau. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Kantone Thurgau und Schaffhausen beträgt das Schulgeld  in der Maturitätsabteilung pro Semester (Halbjahr) CHF 3000.-

Der Besuch des Passerellenkurses kostet CHF 6000.-

Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Kosten".

Gibt es die Möglichkeit von Stipendien?

Die TSME kann selber keine Stipendien vergeben.

Um ein Stipendium zu beantragen, wenden Sie sich an die Stipendienstelle Ihres Wohnkantons.

Wieviel Kostet ein ganzes Semester?

Ein Semester an der Maturitätsabteilung kostet CHF 500.00 für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau oder im Kanton Schaffhausen. Für Studierende ausserhalb der beiden Trägerkantons TG und SH beträgt das Semestergeld CHF 3000.00.

Kann ich im 2. oder 3. Semester einsteigen?

Bei einem vorausgegangen Besuch einer allgemeinbindenden Schule der Sekundarstufe II (z. B. Gymnasium, Fachmittelschule oder Berufsmaturitätsschule) ist ein Eintritt in ein höheres Semester möglich.  Der erforderliche Wissensstand muss mit Zeugnissen und/oder einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden können.

Der Anmeldeschluss ist bereits vorbei. Kann ich mich trotzdem noch anmelden?

Je nach Zeitpunkt und Anmeldezahlen können wir Sie eventuell auch nach dem offiziellen Anmeldeschluss noch aufnehmen.  Nehmen Sie mit uns so bald wie möglich Kontakt auf und fragen Sie, ob eine Aufnahme in Ihrem Fall noch möglich ist. 

 

Welche Vorbildung muss ich mitbringen, um in die TSME eintreten zu können?

Die TSME ist eine Schule für leistungswillige Erwachsene, die auf dem zweiten Bildungsweg die Zulassung zu den universitären Hochschulen erlangen möchten. Die Zulassungsbedingungen für die Maturitätsabteilung sind im Reglement für die TSME in Paragraf 3 beschrieben.

Die Bedingungen für einen Eintritt in den Passerellenkurs sind im Reglement für den Passerellenkurs in Paragraf 4 festgehalten.

 

Hier gelangen Sie zu einer grafischen Übersicht

Für den Unterricht benötigen die Studierenden einen eigenen Computer (BYOD = bring your own device): Welche Anforderungen muss das Gerät erfüllen?

Die Anforderungen sind hier beschrieben.

Werden an der TSME auch Nachteilsausgleichsmassnahmen gewährt?

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs.

Informationen zum Nachteilsausgleich an der TSME finden Sie im Bereich Download -> Reglemente und Richtlinien -> Richtlinie Nachteilsausgleich

Gibt es bei der TSME Parkplätze?

Öffentliche Parkplätze befinden sich beim Marktplatz in unmittelbarer Nähe zur TSME. Das Parkieren bei der Kantonsschule ist für Studierende bewilligungs- und kostenpflichtig.

Hier gelangen Sie zum Parkplatzreglement der Kantonsschule Frauenfeld.

Wann beginnt das erste Semester?

Das 1. Semester beginnt jeweils anfangs Februar in Kalenderwoche 6. Ebenso das 3., 5. und 7. Semester.

Das 2., 4. und 6. Semester beginnt im August in Kalenderwoche 33.

Die genauen Unterrichtsdaten sind auf den Terminplänen ersichtlich.

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